Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich besitze eine kassenärztliche Zulassung für Verhaltenstherapie. Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer entsprechenden Erkrankung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Abrechnung von Leistungen für Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe übernommen. Je nach Versicherungspaket sind unterschiedlich viele Sitzungen abgedeckt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe, um die genauen Konditionen zu erfragen.

Selbstzahler

Die Abrechnung einer Sitzung von 50 Minuten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine Psychotherapie können als “sonstige Gesundheitsausgaben” steuerlich geltend gemacht werden.

Anschrift

Hüttenbergstr. 6
66538 Neunkirchen

Kontakt

Tel: +49 (0)157-35663459
E-Mail: friedrich@psychotherapie-sb.de